Das Kur-Comeback 2021
Die ambulante Badekur wird wieder Pflichtleistung der Krankenkassen.
Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier!
Die Kur
Unter Kur fallen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Also Maßnahmen, die Ihre Gesundheit erhalten oder diese wiederherstellen sollen. Inwieweit Ihre Krankenkasse Zuzahlungen zu den unterschiedlichsten Formen der Kur leistet, können Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse abklären. Wir wünschen gute Gesundheit!
Der Weg zur Kur
Sie haben als gesetzlich Versicherter Anspruch auf Kur, sobald die Behandlung medizinisch begründet ist. Wie der Weg zur Kur aussieht, darüber geben wir Ihnen gerne eine erste Übersicht. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie weitere Informationen – denn jeder Kurantrag ist individuell.
Unser Servicecenter beantwortet natürlich gerne Ihre Fragen zum Kuraufenthalt in Bayern in unseren Hotels.
Ambulante Badekur
Ambulante Vorsorgeleistung steht Ihnen als Versicherter offen, wenn eine stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig ist, ein komplexes Therapieprogramm Ihrer Gesundheit jedoch förderlich ist. Diese Maßnahme wird oft auch als „offene oder ambulante Badekur“ bezeichnet.
Bei der ambulanten Badekur können Sie Ihren Kurort, die Unterkunft und den Badearzt frei wählen. Diese Kurform können Sie alle 3 Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Der Leistungsträger übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlungen sowie 90 % der Kurmittelkosten, d.h. der Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet.
Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von bis zu 16,- Euro pro Tag gewähren. Dies klären Sie idealerweise im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
Teilen Sie uns Ihre Fragen und Wünsche mit
Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu allen Themen rund um eine Therapie oder Kur in Bad Füssing – kontaktieren Sie unser Servicecenter